AGB - Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

  • I Geltung und Vertragsschluss

1.1. Geltung der AGB:
Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge, Lieferungen und sonstigen Leistungen von Foto-Power. Abweichende, ergänzende oder entgegenstehende Bedingungen des Kunden werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn Foto-Power diesen ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.

1.2. Vertragsschluss:
Der Vertrag kommt durch die ausdrückliche Annahme des Angebots des Verkäufers durch den Kunden zustande. Ein Angebot gilt als angenommen, wenn der Kunde die Bestätigungsmail von Foto-Power nach dem Absenden der Bestellung erhält oder wenn Foto-Power mit der Ausführung der Bestellung beginnt (z. B. durch Versand der Ware oder Durchführung der Dienstleistung).

1.3. Verbindlichkeit des Angebots:
Alle Angebote von Foto-Power sind freibleibend und unverbindlich, es sei denn, sie wurden ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet. Der Verkäufer behält sich das Recht vor, Angebote zu ändern oder zurückzuziehen, bis der Vertrag tatsächlich zustande kommt.

1.4. Zustandekommen des Vertrages bei Online-Bestellungen:
Im Falle einer Online-Bestellung gibt der Kunde durch das Absenden der Bestellung ein verbindliches Angebot auf Abschluss eines Kaufvertrages ab. Die Bestätigung des Eingangs der Bestellung stellt noch keine Annahme des Angebots dar. Ein Vertrag kommt erst durch die schriftliche Bestätigung der Bestellung oder durch die Lieferung der bestellten Ware zustande.

1.5. Erklärung von Mängeln:
Der Kunde ist verpflichtet, die erhaltene Ware sofort auf Mängel zu überprüfen. Etwaige Mängel oder fehlerhafte Bestellungen sind Foto-Power unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 5 Werktagen, schriftlich mitzuteilen. Nach Ablauf dieser Frist gilt die Ware als ordnungsgemäß und vollständig geliefert.

1.6. Preise und Gültigkeit:
Alle angegebenen Preise sind in Euro und beinhalten die gesetzliche Mehrwertsteuer, sofern nicht anders angegeben. Foto-Power behält sich das Recht vor, die Preise für zukünftige Bestellungen ohne Vorankündigung zu ändern. Bereits bestätigte Bestellungen bleiben jedoch zu den zum Zeitpunkt der Bestellung gültigen Preisen bestehen.

1.7. Fehlerhafte Informationen und Annahme des Angebots:
Foto-Power ist berechtigt, Angebote zurückzunehmen oder den Vertrag zu annullieren, wenn das Angebot auf falschen oder fehlerhaften Angaben beruht, die durch Druckfehler, technische Fehler oder Missverständnisse entstanden sind.

1.8. Vertragsgegenstand:
Der Vertrag betrifft die Lieferung der Fotobox(en) und optionaler Zusatzprodukte und/oder Dienstleistungen. Foto-Power ist nicht verpflichtet, dem Kunden zusätzliche Produkte oder Dienstleistungen zu liefern, die nicht ausdrücklich vereinbart wurden.

1.9. Vertragssprache: ist deutsch. 

1.10. Rechnung: Sie stimmen zu, dass Sie die Rechnung in elektronischer Form erhalten. Auf ausdrücklichen Wunsch erhalten Sie auch eine Papierrechnung

  • II Leistung

2.1. Lieferung und Umfang der Leistung
Foto-Power verpflichtet sich, die Fotobox(en) gemäß den im Vertrag festgelegten Spezifikationen zu liefern. Die Lieferung erfolgt an die vom Kunden angegebene Adresse, es sei denn, es wurde eine abweichende Liefervereinbarung getroffen. Der genaue Lieferumfang, einschließlich sämtlichem Zubehör, Software, Anleitungen und allen weiteren Bestandteilen, ist in der Bestellbestätigung oder im Vertrag dokumentiert.

Das gesamte Equipment, einschließlich der Fotobox, Software und Zubehör, bleibt im ausschließlichen Eigentum von Foto-Power. Die Nutzungsdauer sowie das Entgelt werden gemäß den vertraglichen Vereinbarungen festgelegt. Das Entgelt ist unabhängig von der tatsächlichen Nutzung des Geräts zu zahlen. Eine vorzeitige Rückgabe des Geräts führt nicht zu einer Vergünstigung des vereinbarten Entgelts.

2.2. Kundenspezifische Anpassungen
Sollte der Kunde spezielle Anpassungen an der Fotobox wünschen, wie beispielsweise individuelle Designs, Softwareanpassungen oder sonstige Sonderanfertigungen, werden diese im Vertrag festgehalten und können zusätzliche Kosten verursachen. Kundenspezifische Aufträge sind grundsätzlich von der Rückgabe ausgeschlossen, es sei denn, die Fotobox weist nachweislich Mängel auf, die auf einem Fehler von Foto-Power beruhen.

Darüber hinaus behält sich Foto-Power das Recht vor, Änderungen am Produkt vorzunehmen, insbesondere im Rahmen von Weiterentwicklungen und Produktverbesserungen, solange die vereinbarte Leistung und Funktionalität nicht wesentlich beeinträchtigt werden. Der Kunde ist nicht berechtigt, die Software der Fotobox zu verändern oder anderweitig in die Software einzugreifen. Ebenso darf der Kunde keine Hinweise, Marken, Logos oder andere Kennzeichen am Gerät entfernen, abändern, überdecken oder unkenntlich machen.

2.3. Nutzungsrechte und Rechte an den Lichtbildern
Foto-Power ist berechtigt, die erzeugten Lichtbilder in jeder geeigneten Weise mit seiner Herstellerbezeichnung oder einem Logo zu versehen, ohne dass der Kunde hierfür eine gesonderte Zustimmung erteilen muss. Diese Kennzeichnung dient dem Schutz der Marke und der Qualitätssicherung.

2.4. Erbringung von Leistungen durch Dritte
Foto-Power ist berechtigt, die vertraglich vereinbarten Leistungen ganz oder teilweise durch Dritte erbringen zu lassen, ohne dass eine gesonderte Verständigung des Vertragspartners erforderlich ist. Foto-Power bleibt in diesem Fall dennoch voll verantwortlich für die ordnungsgemäße Durchführung der Leistung.

2.5. Weitergabe der Nutzungsrechte
Die Weitergabe von Nutzungsrechten an Dritte ist nur mit ausdrücklicher Zustimmung von Foto-Power gestattet. Eine unbefugte Weitergabe der Nutzungsrechte stellt einen Vertragsverstoß dar und kann zu rechtlichen Konsequenzen führen.

2.6. Kein Erfolg im Sinne des Werkvertragsrechts
Foto-Power schuldet keinen konkreten Erfolg im Sinne des Werkvertragsrechts, es sei denn, es wurde ausdrücklich ein Erfolg (z. B. eine spezifische Leistung oder ein Ziel) vertraglich festgelegt. Die Leistungen von Foto-Power bestehen darin, die Fotobox bereitzustellen und den vereinbarten Service auszuführen, jedoch ohne Garantie für den Erfolg des konkreten Einsatzes oder der Nutzung der Fotobox.

  • III Mitwirkungspflicht des Vertragspartners

3.1. Haftung und Verantwortung
Der Vertragspartner haftet für alle Schäden, die während der Nutzungsdauer des Geräts durch ihn selbst, durch von ihm beauftragte Dritte oder durch Endanwender entstehen. Dies umfasst insbesondere, aber nicht ausschließlich, Schäden durch unsachgemäße Handhabung, unsachgemäße Aufstellung oder durch Vandalismus. Der Vertragspartner verpflichtet sich, Foto-Power bei der Erbringung ihrer Leistungen in erforderlicher und angemessener Weise zu unterstützen. Diese Unterstützung umfasst unter anderem:

  • Die Ermöglichung der Anlieferung, Abholung und Aufstellung des Geräts.
  • Bereitstellung einer geeigneten Abstellfläche und Zugangsmöglichkeit für das Lieferfahrzeug.
  • Gewährleistung der Sicherheit des Geräts während der Veranstaltung und der Aufbewahrung.

Der Vertragspartner hat sicherzustellen, dass das Gerät während der gesamten Nutzungsdauer sachgemäß und zweckmäßig behandelt wird. Foto-Power-Mitarbeiter sind während der Veranstaltung berechtigt, das Gerät zu betreuen, wobei der Vertragspartner jederzeit den Zugang zum Aufstellungsort gewähren muss. Es obliegt dem Vertragspartner, für die Sicherheit der Aufstellung und Nutzung zu sorgen und die Endverwender auf die ordnungsgemäße Nutzung des Geräts hinzuweisen. Sollte es notwendig sein, kann der Vertragspartner auch die Nutzung einschränken oder beenden.

3.2. Mängelanzeige und Haftungsausschluss
Der Vertragspartner ist verpflichtet, etwaige Mängel des Geräts unverzüglich nach der Übergabe an Foto-Power zu melden. Eine verspätete Meldung führt dazu, dass das Gerät als mängelfrei gilt und es keinen Anspruch auf Preisminderung gibt.

3.3. Mängelbeseitigung und Ersatzgerät
Im Falle eines gemeldeten Mangels ist Foto-Power verpflichtet, den Mangel zu beheben oder dem Vertragspartner ein gleichwertiges Ersatzgerät zur Verfügung zu stellen. Der Vertragspartner muss Foto-Power eine angemessene Frist zur Behebung des Mangels einräumen. Allfällige Ansprüche des Vertragspartners beschränken sich auf eine Minderung des Entgeltes, die in einem angemessenen Verhältnis zur tatsächlichen Nutzungsdauer des Geräts steht.

3.4. Nutzung in Dritträumlichkeiten
Sollten die Geräte in Räumlichkeiten von Dritten (z. B. in Veranstaltungsräumen oder bei externen Kunden) verwendet werden, sorgt der Vertragspartner im Voraus für die entsprechende Duldung durch den Dritten. Der Vertragspartner ist zudem verantwortlich für die Bereitstellung geeigneter Stromquellen sowie für die Kosten der Stromnutzung. Foto-Power übernimmt keine Haftung für Schäden, die durch Stromausfälle oder -schwankungen entstehen, wenn diese auf unzureichende Stromversorgung durch den Vertragspartner zurückzuführen sind.

3.5. Hinweise auf Gefahrenquellen
Der Vertragspartner ist verpflichtet, alle Endanwender sowie alle Personen, die sich in der Nähe des Geräts aufhalten, ausdrücklich auf mögliche Gefahrenquellen im Zusammenhang mit der Nutzung des Geräts hinzuweisen, insbesondere in Bezug auf Stromanschlüsse, Kabel oder bewegliche Teile des Geräts. Dies gilt auch für die Aufstellung in öffentlichen oder gut frequentierten Bereichen.

3.6. Mitwirkung bei Leistungsstörungen
Im Falle von Leistungsstörungen, sei es durch technische Probleme oder andere unvorhergesehene Umstände, ist der Vertragspartner verpflichtet, im Rahmen seiner Möglichkeiten mit Foto-Power zusammenzuarbeiten, um die Störung zu beheben und Schäden zu minimieren. Der Vertragspartner hat alle erforderlichen Informationen und Zugänge bereitzustellen, die für eine schnelle Fehlerbehebung notwendig sind.

3.7. Personalisierung von Fotos und Layouts
Die Fotos können auf Wunsch des Vertragspartners mit einem individuellen Layout versehen werden (z. B. Text, Logos, Bilder). Sollte der Vertragspartner keine Layout-Vorlage oder Entwürfe bis spätestens 2 Tage vor dem Veranstaltungstermin einreichen, wird das Standard-Layout verwendet. In diesem Fall erfolgt ein Standard-Fotoausdruck ohne individuelle Anpassungen. Foto-Power übernimmt keine Haftung für nicht fristgerecht eingereichte Layouts oder das Versäumnis des Vertragspartners, entsprechende Anpassungen vorzunehmen.

3.8. Sorgfaltspflichten beim Umgang mit Daten
Der Vertragspartner ist dafür verantwortlich, alle personenbezogenen Daten, die während der Nutzung der Fotobox erfasst werden, in Übereinstimmung mit den geltenden Datenschutzbestimmungen zu behandeln. Dazu gehört insbesondere, dass der Vertragspartner sicherstellt, dass keine unbefugte Weitergabe oder Nutzung dieser Daten erfolgt. Foto-Power stellt sicher, dass die Fotobox die Datenschutzanforderungen erfüllt, jedoch liegt die Verantwortung für die datenschutzkonforme Nutzung beim Vertragspartner.

  • IV Urheberrecht und Nutzungsrecht

4.1 Einräumung von Nutzungsrechten durch den Endverwender
Die Endverwender räumen Foto-Power ausdrücklich ein nicht ausschließliches, weltweites, zeitlich unbegrenztes Nutzungsrecht (Verwertungsrecht) an sämtlichen digitalen Aufzeichnungen sowie Druckmaterialien ein, die während der Nutzung der Fotobox entstehen. Diese Einräumung des Nutzungsrechts umfasst insbesondere das Recht, die Aufzeichnungen zu vervielfältigen, zu verbreiten, zu bearbeiten, öffentlich zugänglich zu machen und für werbliche Zwecke zu verwenden. Der Endverwender wird direkt am Gerät in geeigneter Form darauf hingewiesen, dass er durch die Nutzung der Fotobox dieses Nutzungsrecht gewährt.

4.2 Eigentum und Löschung der digitalen Aufzeichnungen
Die digitalen Aufzeichnungen (Fotos, Videos und andere Bilddaten) verbleiben im alleinigen Eigentum von Foto-Power. Foto-Power ist nicht verpflichtet, diese Aufzeichnungen zu speichern oder aufzubewahren. Die Löschung des Bildmaterials erfolgt nach freiem Ermessen von Foto-Power, ohne dass der Vertragspartner oder der Endverwender einen Anspruch auf Aufbewahrung oder Herausgabe hat. In keinem Fall übernimmt Foto-Power eine Verantwortung für den Verlust von Bildmaterial, das aus technischen oder anderen Gründen gelöscht wird.

4.3 Keine Herausgabe von Daten, Datenträgern oder Dateien
Es erfolgt keine Herausgabe von Daten, Datenträgern oder Dateien an den Vertragspartner oder den Endverwender. Der Vertragspartner erwirbt kein Eigentum an den gedruckten Fotos oder aufgezeichneten Daten. Die Rechte an allen digitalen Aufzeichnungen und Druckmaterialien verbleiben ausschließlich bei Foto-Power. Der Vertragspartner erhält lediglich das Nutzungsrecht, das im Vertrag ausdrücklich vereinbart wurde, und dieses Nutzungsrecht erstreckt sich nur auf die Nutzung im Rahmen des jeweiligen Events.

4.4 Nutzung für Werbung und Marketing
Foto-Power ist berechtigt, das von den Endverwendern erzeugte Bildmaterial sowie die Event-bezogenen Daten für eigene Marketing- und Werbezwecke zu verwenden, einschließlich der Verwendung auf der Website, in Social Media und in anderen Werbematerialien. Sofern der Vertragspartner oder der Endverwender damit nicht einverstanden ist, muss dies ausdrücklich im Vorfeld schriftlich mitgeteilt werden.

4.5 Rechte Dritter und Haftung des Vertragspartners
Der Vertragspartner garantiert, dass das von ihm eingereichte Bildmaterial keine Rechte Dritter verletzt (z. B. Urheberrechte, Markenrechte, Persönlichkeitsrechte) und stellt Foto-Power von sämtlichen Ansprüchen Dritter, die aufgrund der Nutzung des Bildmaterials geltend gemacht werden, frei. Der Vertragspartner ist dafür verantwortlich, sicherzustellen, dass alle erforderlichen Zustimmungen für die Verwendung von Bildmaterial und Aufzeichnungen eingeholt wurden, insbesondere in Bezug auf das Einverständnis von abgebildeten Personen.

4.6 Bearbeitung und Veränderung des Materials
Der Vertragspartner darf das Bildmaterial nicht ohne ausdrückliche schriftliche Zustimmung von Foto-Power bearbeiten oder verändern. Jegliche Bearbeitung, insbesondere das Hinzufügen von Texten, Logos oder anderen grafischen Elementen, ist nur mit Zustimmung von Foto-Power gestattet. Dies gilt sowohl für digitale als auch für gedruckte Materialien.

4.7 Übertragung von Nutzungsrechten
Der Vertragspartner ist nicht berechtigt, die ihm eingeräumten Nutzungsrechte ohne vorherige schriftliche Zustimmung von Foto-Power auf Dritte zu übertragen. Eine unbefugte Übertragung stellt einen Verstoß gegen diese AGB dar und kann zu rechtlichen Konsequenzen führen.

  • V Entgelt

5.1 Allgemeines Entgelt
Es gilt das im Vertrag vereinbarte Entgelt. Foto-Power behält sich das Recht vor, das Entgelt entsprechend zu ändern, wenn sich Änderungen bei den Vereinbarungen oder Leistungen ergeben.

5.2 Terminreservierungsgebühr
Vom Vertragspartner ist eine Terminreservierungsgebühr gemäß dem Angebot zu entrichten. Diese Gebühr dient ausschließlich der Reservierung des vereinbarten Termins und wird auf das Gesamtentgelt angerechnet. Wird keine Terminreservierungsgebühr geleistet, kommt kein Vertrag zustande, es sei denn, es wurde schriftlich anders vereinbart.

5.3 Entgelt für vereinbarte Leistungen
Das Entgelt umfasst ausschließlich die vertraglich vereinbarten Leistungen, die auf Zeitaufwand basieren, soweit nicht ausdrücklich anders geregelt. Zusätzliche Leistungen und Sonderwünsche, die über die vereinbarte Leistung hinausgehen, sind gesondert zu vergüten.

5.4 Festpreis und Nachberechnung

Das Entgelt für die vereinbarte Leistung wird im Vertrag festgelegt. Falls sich während der Leistungserbringung Änderungen ergeben, die über die vertraglich vereinbarten Leistungen hinausgehen (z. B. zusätzliche Zeitaufwände oder Sonderleistungen), ist Foto-Power berechtigt, diese zusätzlichen Kosten nachträglich in Rechnung zu stellen. Der Vertragspartner verpflichtet sich, auch diese Nachberechnungen zu bezahlen. Änderungen der vereinbarten Leistungen sind nur wirksam, wenn sie im gegenseitigen Einvernehmen und schriftlich festgehalten werden.

5.5 Verzögerung der Rückgabe und Nachberechnung
Werden die vereinbarten Rückgabetermine bzw. Rückgabezeiträume (insbesondere bei Selbstabholung oder Versandartikeln) nicht eingehalten, ist Foto-Power berechtigt, diese Zeiten zu berechnen.

5.6 Tarife für verspätete Rückgaben:
– Fotoboxen: 30 Euro pro Tag (bei nachweislicher Nutzung wird zusätzlich der Preis laut Website verrechnet)
– Fotodrucker: 30 Euro pro Tag

Falls aufgrund einer verspäteten Rückgabe ein Folgeauftrag nicht oder nur unter erschwerten Bedingungen durchgeführt werden kann, trägt der Vertragspartner die entsprechenden Kosten.

5.7 Zahlungsmodalitäten
Sofern keine abweichende vertragliche Regelung getroffen wurde, ist der Restbetrag, der sich aus dem Gesamtentgelt abzüglich der Terminreservierungsgebühr ergibt, sofort nach Rechnungsstellung fällig. Die Rechnung ist innerhalb von 10 Tagen ohne Abzug per Banküberweisung zu begleichen. Die Rechnungslegung erfolgt nach der Leistungserbringung. Im Falle eines Zahlungsverzugs werden Verzugszinsen in Höhe von 4 % p.a. ab dem Fälligkeitsdatum erhoben. Zudem wird für jede Mahnung eine Gebühr von 8 Euro berechnet. Barzahlung ist auf Anfrage möglich, jedoch wird Banküberweisung bevorzugt.

5.8 Kein Zurückbehaltungsrecht
Dem Vertragspartner steht kein Zurückbehaltungsrecht am Gerät für etwaige offene Forderungen zu. Eine Aufrechnung gegen offene Forderungen ist nur mit rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig.

5.9 Fahrtkosten

Fahrtkosten werden pro Kilometer der angefallenen Wegstrecke berechnet, es sei denn, diese Kosten sind bereits im Angebot enthalten. Diese Kosten sind zusätzlich zum Entgelt zu zahlen.

5.10 Parkkosten und Zusatzkosten
Falls Parkkosten im Zusammenhang mit der Lieferung oder Abholung der Geräte anfallen, werden diese dem Vertragspartner in Rechnung gestellt. Weitere Zusatzkosten, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung entstehen (z. B. spezielle Genehmigungen oder Zusatzaufwand), werden ebenfalls an den Vertragspartner weiterverrechnet.

5.11 Gutscheine
Gutscheine können nicht in bar abgelöst werden. Die Gültigkeitsdauer eines Gutscheins ist auf dem Gutschein selbst vermerkt. Gutscheine können nicht mit anderen Rabattaktionen kombiniert werden.

  • VI Kündigung

6.1 Kündigung durch Foto-Power
Eine Kündigung des Vertrags durch Foto-Power ist nur bei Vorliegen eines wichtigen Grundes möglich. Wichtige Gründe sind insbesondere, aber nicht ausschließlich:

  • Drohende nachweisliche Zahlungsunfähigkeit des Vertragspartners,
  • Ein technischer Defekt des Geräts, der die Leistungserbringung erheblich beeinträchtigt oder unmöglich macht,
  • Verletzung der Mitwirkungspflichten des Vertragspartners, die die ordnungsgemäße Durchführung der Vereinbarung gefährden,
  • Höhere Gewalt oder unvorhersehbare Ereignisse, die eine Leistungserbringung erheblich erschweren oder unmöglich machen.

6.2 Kündigung durch den Vertragspartner vor Leistungserbringung
Kündigt der Vertragspartner den mit Foto-Power geschlossenen Vertrag vor der Erbringung der Dienstleistung, gilt Folgendes:

  • Bei einer Kündigung ist die Terminreservierungsgebühr ab dem Vertragsabschluss in voller Höhe fällig.
  • Bei einer Kündigung 30 Tage vor der Veranstaltung ist 40 % des Gesamtbetrages fällig.
  • Innerhalb der letzten Woche vor der Veranstaltung ist der Gesamtbetrag in voller Höhe fällig.
  • Maßgeblich für die Fälligkeit ist das Einlangen des Kündigungsschreibens bei Foto-Power.

Die Kündigung hat in jedem Fall schriftlich zu erfolgen. Eine SMS oder andere formlose Mitteilungen sind nicht ausreichend.

6.3 Vertragliche Sonderleistungen und Sonderanfertigungen
Vertragliche Wünsche des Vertragspartners (z. B. Sonderleistungen, Sonderanfertigungen) sind stets in voller Höhe zu zahlen, wenn Foto-Power deren Erbringung oder Produktion bereits veranlasst hat oder nachweisen kann, dass die Erbringung vorbereitet wurde.

6.4 Absage der zugrundeliegenden Veranstaltung
Die Absage der zugrundeliegenden Veranstaltung durch den Vertragspartner impliziert gleichzeitig die Kündigung des Vertrages und führt zu einem Entgeltanspruch gemäß der oben genannten Regelung. Sollte der Vertragspartner einen Ersatztermin bekannt geben, so kann – bei Verfügbarkeit des Gerätes zum gewünschten Ersatztermin – im Einvernehmen eine Abänderung des Vertrages vorgenommen werden. Der Vertragspartner ist verpflichtet, den Ersatztermin schriftlich zu bestätigen, und die Abänderung ist nur gültig, wenn sie schriftlich festgehalten wird.

6.5 Kündigung im Falle höherer Gewalt
Im Falle höherer Gewalt, wie Naturkatastrophen, behördlichen Anordnungen oder unvorhersehbaren Ereignissen, die sowohl für den Vertragspartner als auch für Foto-Power die Vertragserfüllung unmöglich machen, wird der Vertrag nicht gekündigt, sondern auf unbestimmte Zeit verschoben. In solchen Fällen wird eine gütliche Einigung zur Neuterminierung angestrebt.

6.6 Rückerstattung
Eine Rückerstattung von bereits geleisteten Zahlungen im Falle einer Kündigung durch den Vertragspartner ist nur im Rahmen der oben genannten Regelungen zur Entgeltfälligkeit möglich. Eine Rückerstattung nach der Erbringung von Sonderleistungen oder Sonderanfertigungen ist ausgeschlossen.

  • VII Leistungsstörung

7.1 Anerkennung von Leistungsstörungen
Die Vertragsparteien sind sich darüber bewusst, dass es nach dem Stand der Technik nicht möglich ist, Fehler der Software und sämtlicher Anwendungsbedingungen vollständig auszuschließen. Soweit sich Leistungsstörungen aufgrund von Umständen ergeben, die auf mangelnde Mitwirkungspflichten des Vertragspartners, höherer Gewalt, oder auf andere von Foto-Power nicht zu vertretende Hindernisse zurückzuführen sind, oder durch das Verhalten von Veranstaltungsteilnehmern verursacht werden, bleiben die vertraglichen Ansprüche von Foto-Power unberührt.

7.2 Behebung von Leistungsstörungen
Beruhen Leistungsstörungen auf technischen Problemen, so verpflichtet sich Foto-Power, nach entsprechender Benachrichtigung durch den Vertragspartner, um eine schnellstmögliche Beseitigung des Problems zu bemühen. Sollte eine Mangelbeseitigung aufgrund der Schwere oder Art des Problems nicht möglich sein, wird die erbrachte Leistung abgerechnet. Eine Nacherfüllung entfällt in diesem Fall. Eine Beseitigung durch den Vertragspartner oder Dritte ist in jedem Fall ausgeschlossen.

7.3 Sofortige Wegnahme des Geräts
Foto-Power ist berechtigt, das Gerät sofort wegzunehmen, wenn durch das Verschulden des Vertragspartners, von diesem beauftragter Dritter oder von Veranstaltungsteilnehmern ein Verbleib des Gerätes nicht bis zum Ende der Veranstaltungszeit zugemutet werden kann. Das Verhalten der Endverwender wird in diesem Fall dem Vertragspartner zugerechnet. Ein wichtiger Grund für die Wegnahme liegt insbesondere dann vor, wenn das Gerät nicht ordnungsgemäß oder entgegen den Anweisungen von Foto-Power verwendet wird oder das Gerät erheblich gefährdet ist. Die Entgeltansprüche von Foto-Power bleiben auch im Falle einer Wegnahme des Gerätes unberührt.

7.4 Höhere Gewalt und unvorhersehbare Ereignisse
Unvorhersehbare Ereignisse, die von Foto-Power nicht zu vertreten sind und die die rechtzeitige Lieferung oder Bereitstellung des Gerätes unmöglich machen, berechtigen Foto-Power, vom Vertrag zurückzutreten oder die Nutzungsdauer der Fotobox nach eigenem Ermessen zu ändern. Zu solchen Ereignissen gehören insbesondere, aber nicht ausschließlich, Streiks, behördliche Anordnungen, höhere Gewalt wie Naturkatastrophen, Krieg, Terrorismus oder unvorhersehbare technische Ausfälle. In diesen Fällen bleibt der Vertrag unberührt und Foto-Power ist berechtigt, das Entgelt in voller Höhe zu verlangen. Ein Anspruch auf Minderung oder Schadenersatz besteht grundsätzlich nur bei von Foto-Power zu vertretenden Leistungsstörungen.

7.5 Schadenminderungspflicht des Vertragspartners
Der Vertragspartner ist verpflichtet, im Falle einer Leistungsstörung nach besten Kräften mitzuwirken und alle zumutbaren Maßnahmen zu ergreifen, um die Auswirkungen der Störung zu minimieren. Insbesondere ist der Vertragspartner verpflichtet, Foto-Power alle relevanten Informationen schnellstmöglich zur Verfügung zu stellen, um die Ursache der Störung zu identifizieren und eine Lösung herbeizuführen.

7.6 Haftung für Schäden durch Leistungsstörungen
Im Falle einer Leistungsstörung, die von Foto-Power zu vertreten ist, haftet Foto-Power nur für den direkten, vertragstypischen Schaden. Jegliche Haftung für Folgeschäden, entgangenen Gewinn oder andere mittelbare Schäden ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.

  • VIII Haftung

8.1 Haftung für Rechte Dritter
Foto-Power übernimmt keine Haftung für die Verletzung von Persönlichkeitsrechten, Urheberrechten oder sonstigen Rechten abgebildeter Personen oder Objekte durch Endanwender. Der Vertragspartner ist dafür verantwortlich, sicherzustellen, dass die Nutzung der Geräte in Übereinstimmung mit den geltenden rechtlichen Bestimmungen erfolgt. Der Erwerb weitergehender Nutzungsrechte obliegt allein dem Vertragspartner.

8.2 Freistellung bei Ansprüchen Dritter
Der Vertragspartner verpflichtet sich, foto-power im Falle von Ansprüchen Dritter, die aus der unbefugten Nutzung von Fotos oder der Geräte resultieren, in vollem Umfang schad- und klaglos zu halten. Dies gilt auch für Ansprüche, die durch Dritte oder Endanwender ausgelöst werden.

8.3 Haftungsausschluss für Nutzungserfolge
Foto-Power übernimmt keine Gewähr oder Haftung für einen bestimmten Erfolg, den der Vertragspartner mit der Nutzung der Geräte erzielen möchte.

8.4 Haftung für gespeichertes Bildmaterial
Foto-Power haftet nicht für das gespeicherte Bildmaterial. Insbesondere wird keine Verantwortung für den Verlust, die Löschung oder die unrechtmäßige Verwendung der Daten übernommen.

8.5 Haftung des Vertragspartners für Schäden
Der Vertragspartner haftet für jegliche Schäden, die durch ihn, von ihm beauftragte Dritte oder Endanwender verursacht werden. Dies umfasst sowohl vorsätzliche als auch fahrlässige Veränderungen, Verunreinigungen oder Zerstörungen des Gerätes ab der Übergabe (bei Selbstabholung) bzw. ab dem Aufbau durch foto-power.

8.6 Haftungsausschluss für Inhalte der Fotos
Foto-Power übernimmt keine Verantwortung für sittenwidrige, obszöne, sexistische, rassistische, gewaltverherrlichende oder politisch radikale Inhalte auf den aufgenommenen Fotos. Derartige Inhalte fallen in den Verantwortungsbereich des Vertragspartners und der Endanwender.

8.7 Nutzung durch Kinder und Jugendliche
Die Nutzung der Geräte durch Kinder und Jugendliche ist untersagt. Eltern haften für ihre Kinder, wenn diese entgegen der Anweisung die Geräte verwenden.

8.8 Verwendung im Innenbereich
Die Geräte von foto-power sind primär für die Verwendung im Innenbereich konzipiert. Eine Nutzung im Außenbereich erfolgt auf eigenes Risiko des Vertragspartners.

8.9 Sicherstellung bei Außeneinsatz
Bei einer Nutzung der Geräte im Außenbereich ist der Vertragspartner verpflichtet, die Geräte vor Witterungseinflüssen wie Hitze, Regen, Hagel, Schnee, Wind, Sturm oder Feuchtigkeit zu schützen, um Schäden zu vermeiden. Der Vertragspartner haftet für sämtliche Schäden, die durch unsachgemäßen Schutz entstehen.

8.10 Verantwortung während der Mietdauer
Der Vertragspartner haftet für alle Schäden am Equipment während der gesamten Mietdauer, beginnend ab der Übernahme (bei Selbstabholung) oder ab dem Aufbau durch foto-power, bis zur ordnungsgemäßen Rückgabe oder Abholung.

8.11 Haftung bei Verlust oder Diebstahl
Bei Abhandenkommen, Verlust oder Diebstahl der Geräte haftet der Vertragspartner in Höhe des Wiederbeschaffungswerts. Zusätzlich werden sämtliche Aufwandskosten für die Wiederbeschaffung in Rechnung gestellt.

8.12 Haftungsausschluss für höhere Gewalt
Foto-Power haftet nicht für Schäden, die durch höhere Gewalt (z. B. Naturkatastrophen, Stromausfälle, Unruhen) verursacht werden. Solche Ereignisse entbinden den Vertragspartner jedoch nicht von seiner Zahlungspflicht.

8.13 Versicherungspflicht
Der Vertragspartner ist verpflichtet, die Geräte während der gesamten Nutzungsdauer gegen Diebstahl, Beschädigung und Verlust ausreichend zu sichern. 

8.14 Haftungsbeschränkung für Foto-Power
Foto-Power haftet nur für Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen. Eine Haftung für mittelbare Schäden, Folgeschäden oder entgangenen Gewinn wird ausdrücklich ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.

8.15 Datenschutz und Bildrechte
Der Vertragspartner ist verpflichtet, sicherzustellen, dass die Nutzung der Geräte und die Verarbeitung der aufgenommenen Bilder den geltenden Datenschutzbestimmungen (z. B. DSGVO) entsprechen. Foto-Power übernimmt keine Haftung für Verstöße des Vertragspartners oder der Endanwender gegen datenschutzrechtliche Vorschriften.

IX.  Besondere Bedingungen für den Verkauf von Fotoboxen

9.1. Kundenspezifische Anfertigungen: Fotoboxen, die nach kundenspezifischen Vorgaben gefertigt wurden, sind von der Rückgabe und dem Umtausch ausgeschlossen.

9.2. Fotoqualität: Die Qualität der aufgenommenen Fotos hängt maßgeblich von der verwendeten Kamera oder dem eingesetzten iPad ab. Foto-Power übernimmt keine Garantie oder Haftung für die Bildqualität, da diese von den technischen Eigenschaften der Geräte abhängt.

9.3. Eigenverantwortung: Für den Aufbau, die Nutzung und die ordnungsgemäße Bedienung der Fotobox ist der Kunde verantwortlich. Foto-Power übernimmt keine Haftung für Schäden oder Funktionsstörungen, die auf unsachgemäße Nutzung zurückzuführen sind.

9.4. Haftungsausschluss: Foto-Power stellt sicher, dass die Fotobox bei Übergabe funktionsfähig ist. Für spätere Veränderungen, wie z. B. Softwarefehler oder Verschleiß an Hardware, wird keine Haftung übernommen. 

9.5. Wartung und Instandhaltung: Die regelmäßige Wartung und Instandhaltung der Fotobox liegt in der Verantwortung des Kunden. Foto-Power bietet separat auch Wartungsleistungen an.

9.6. Lieferung und Aufbau: Die Lieferung der Fotobox erfolgt nach individueller Absprache. Ein Aufbau vor Ort wird nur bei entsprechender vertraglicher Vereinbarung durchgeführt. Transport- und Aufbaukosten werden gesondert berechnet.

9.7. Verwendung durch Dritte: Sollte die Fotobox an Dritte weitervermietet oder weiterverkauft werden, ist Foto-Power von allen Haftungsansprüchen freigestellt.

9.8. Software und Updates: Die Fotobox wird mit einer betriebsfähigen Software geliefert. Updates und Anpassungen an neue Betriebssystemversionen oder Drittanbieter-Dienste (z. B. Druckertreiber) sind nicht Teil der Kaufleistung und müssen separat beauftragt werden.

9.9. Schäden und Reparaturen: Schäden, die durch unsachgemäßen Transport, unsachgemäße Nutzung oder Veränderungen an der Fotobox entstehen, sind nicht durch die Gewährleistung abgedeckt. Reparaturen können nur gegen Kostenerstattung durchgeführt werden.

9.10. Testbetrieb: Es liegt in der Verantwortung des Kunden, die Fotobox vor einem geplanten Einsatz zu testen. Foto-Power übernimmt keine Haftung für Ausfälle während eines Events

9.11. Rückgabebedingungen: Unbenutzte, nicht kundenspezifisch angefertigte Fotoboxen können nur innerhalb von 14 Tagen nach Kaufdatum zurückgegeben werden, sofern sie unbeschädigt und originalverpackt sind. Kundenspezifische Boxen sind generell von der Rückgabe ausgeschlossen.

9.12. Verwendung in speziellen Umgebungen: Bei Verwendung der Fotobox in Umgebungen mit besonderen Bedingungen (z. B. Feuchtigkeit, hohe Temperaturen oder Erschütterungen) übernimmt Foto-Power keine Haftung für Schäden oder Funktionsstörungen, die dadurch entstehen.

9.13. Haftungsausschluss für Ereignisse Dritter: Foto-Power ist nicht verantwortlich für Probleme oder Schäden, die durch externe Geräte, Software von Drittanbietern oder unvorhergesehene Umstände entstehen, wie z. B. Stromausfälle oder Netzwerkprobleme.

9.14. Schulungen und Einweisungen: Eine Einweisung in die Nutzung der Fotobox ist nicht automatisch im Kaufpreis enthalten. Auf Wunsch kann eine Schulung gegen Aufpreis vereinbart werden.

9.15. Vertragsbedingungen für Softwarelizenzen: Für vorinstallierte Software gelten die Lizenzbedingungen des jeweiligen Anbieters. Der Kunde ist verpflichtet, sich mit diesen Bedingungen vertraut zu machen und sie einzuhalten.

9.16. Speichermedien und Datenschutz: Die Fotobox speichert möglicherweise Bild- oder Nutzungsdaten. Der Kunde ist verantwortlich für die datenschutzkonforme Handhabung und Sicherung dieser Daten. Foto-Power übernimmt keine Haftung für Datenschutzverstöße, die durch den Kunden verursacht werden.

9.17. Verfügbarkeit von Ersatzteilen: Foto-Power garantiert keine dauerhafte Verfügbarkeit von Ersatzteilen.

9.18. Gewicht und Transport: Der Kunde ist verantwortlich für die sichere Handhabung, den Transport und die Lagerung der Fotobox. Schäden durch unsachgemäßen Transport fallen nicht unter die Garantie oder Gewährleistung.

9.19. Haftung für Dritte: Sollten Dritte (z. B. Gäste oder Kunden) die Fotobox während eines Einsatzes bedienen, übernimmt Foto-Power keine Haftung für Schäden oder Missbrauch.

9.20. Force Majeure: Bei Liefer- oder Leistungsausfällen durch höhere Gewalt (z. B. Naturkatastrophen, Streiks oder Pandemien) haftet Foto-Power nicht. Die vereinbarten Liefertermine können entsprechend angepasst werden.

9.21. Test vor Lieferung: Auf Wunsch des Kunden kann vor der Auslieferung ein Funktionstest durchgeführt werden. Eventuelle Kosten hierfür werden separat berechnet.

9.22. Verwendungszweck: Die Fotobox ist ausschließlich für den Einsatz als Foto- und Eventgerät vorgesehen. Jegliche Nutzung zu anderen Zwecken (z. B. Modifikationen für industrielle Anwendungen) erfolgt auf eigenes Risiko.

9.23. Fotobox  Wartung:
Der Kunde ist stets verpflichtet, die Fotobox regelmäßig zu warten und auf ihre Funktionsfähigkeit zu prüfen. Foto-Power bietet spezielle Wartungsdienstleistungen an, die nach Bedarf und gegen Aufpreis in Anspruch genommen werden können. Bei intensiver Nutzung oder kommerziellen Einsätzen wird eine regelmäßige Wartung empfohlen, um eine zuverlässige Funktionalität der Fotobox zu gewährleisten.

9.24. Langzeitnutzung und Support: Foto-Power bietet auf Anfrage langfristigen Support für ältere Fotoboxen an, dies jedoch nur, wenn Ersatzteile und Software-Updates verfügbar sind. Der Kunde ist darauf hinzuweisen, dass ältere Modelle unter Umständen nicht alle neuen Funktionen oder Softwareanpassungen unterstützen.

9.25. Nicht autorisierte Reparaturen: Sollte der Kunde oder ein Dritter Reparaturen oder Änderungen an der Fotobox vornehmen, die nicht von Foto-Power autorisiert wurden, erlischt jegliche Garantie und Gewährleistung für das Gerät.

9.26. Verantwortung für Inhalte: Der Kunde trägt die alleinige Verantwortung für die Inhalte, die über die Fotobox erstellt oder auf ihr gespeichert werden (z. B. Fotos, Videos, Texte). Foto-Power übernimmt keine Verantwortung für Urheberrechtsverletzungen oder rechtliche Probleme, die aus der Nutzung der Fotobox entstehen.

9.27. Verlust von Daten: Foto-Power übernimmt keine Haftung für den Verlust von Daten oder Fotos, die durch technische Fehler, unzureichende Wartung oder unsachgemäße Nutzung der Fotobox entstehen.

9.28. Lieferung und Abnahme: Die Lieferung der Fotobox erfolgt gemäß den vereinbarten Lieferbedingungen. Der Kunde ist verpflichtet, die Fotobox bei Lieferung sofort auf offensichtliche Mängel zu prüfen und diese innerhalb von 5 Werktagen schriftlich bei Foto-Power zu melden. Eine verspätete Mängelrüge führt zum Verlust des Anspruchs auf Gewährleistung.

9.29. Zahlungsbedingungen: Der Kaufpreis ist, sofern nicht anders vereinbart, sofort nach Vertragsabschluss fällig. Für den Fall eines Zahlungsverzugs behält sich Foto-Power das Recht vor, Verzugszinsen in Höhe von 5 % über dem Basiszinssatz zu berechnen.

9.30. Gewährleistungsansprüche: Gewährleistungsansprüche verjähren innerhalb von 12 Monaten nach Lieferung der Fotobox. Bei nicht ordnungsgemäßer Nutzung oder selbst vorgenommenen Reparaturen entfällt der Gewährleistungsanspruch.

9.31. Haftungsbegrenzung: Die Haftung von Foto-Power für Schäden, die auf einer einfachen Fahrlässigkeit beruhen, ist auf den Kaufpreis der Fotobox begrenzt. Für indirekte Schäden, wie beispielsweise entgangenen Gewinn oder Schäden an Drittdritten, haftet Foto-Power nicht.

9.32. Verpackung und Rückgabe: Die Fotobox muss in der Originalverpackung oder einer geeigneten Verpackung zurückgegeben werden, falls eine Rückgabe im Rahmen der geltenden Rückgaberechte vorgenommen wird. Beschädigte oder unsachgemäß verpackte Rücksendungen werden nicht akzeptiert.

9.33. Garantieverlust: Die Garantie erlischt automatisch, wenn die Fotobox ohne vorherige Genehmigung geöffnet, repariert oder verändert wird.

9.34. Betriebssystem-Updates dürfen nur nach ausdrücklicher Freigabe von Foto-Power durchgeführt werden. Für mögliche Performance-Verluste oder Inkompatibilitäten, die durch nicht autorisierte Updates entstehen, übernimmt Foto-Power keine Verantwortung.

9.35. Foto-Power ist generell nicht für Software-Updates oder deren Auswirkungen verantwortlich. Dies gilt sowohl für das Betriebssystem als auch für installierte Programme und Anwendungen.

9.36. Der Softwarezustand bei der Auslieferung stellt den offiziell unterstützten und empfohlenen Stand dar. Um eine optimale Performance der Fotobox zu gewährleisten, sollte dieser Zustand nach Möglichkeit beibehalten werden. Änderungen an der Software oder Updates können zu Funktionseinschränkungen oder Leistungseinbußen führen, für die Foto-Power keine Haftung übernimmt.

X. Datenschutz

10.1. Verarbeitung personenbezogener Daten
Foto-Power verarbeitet personenbezogene Daten des Vertragspartners sowie gegebenenfalls der Endanwender ausschließlich zur Abwicklung des Vertragsverhältnisses und unter Einhaltung der geltenden Datenschutzbestimmungen, insbesondere der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Die Verarbeitung erfolgt mithilfe automatisierter Datenverarbeitungssysteme, um die Durchführung des Geschäftsverkehrs sicherzustellen.

10.2. Einwilligung zur Datenverarbeitung
Der Vertragspartner erklärt sich ausdrücklich damit einverstanden, dass die für die Auftragsabwicklung erforderlichen personenbezogenen Daten von Foto-Power erhoben, gespeichert und verarbeitet werden. Dazu zählen unter anderem:

  • Name und Kontaktinformationen (Adresse, E-Mail, Telefonnummer)

  • Veranstaltungsdetails (z. B. Datum und Ort)

  • Zahlungs- und Abrechnungsdaten

10.3. Vertraulichkeit und Schutz der Daten
Foto-Power verpflichtet sich, alle im Rahmen des Vertrags bekannt gewordenen personenbezogenen Informationen vertraulich zu behandeln und ausschließlich für die Vertragserfüllung zu verwenden. Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nur, wenn dies zur Auftragsdurchführung notwendig ist (z. B. an Versand- oder Zahlungsdienstleister) oder gesetzlich vorgeschrieben ist.

10.4. Löschung von Daten
Die personenbezogenen Daten werden nur so lange gespeichert, wie es für die Erfüllung des Vertrags oder gesetzlicher Aufbewahrungspflichten erforderlich ist. Nach Wegfall dieser Erfordernisse werden die Daten unter Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen gelöscht.

10.5. Rechte der Betroffenen
Der Vertragspartner sowie die Endanwender haben gemäß DSGVO das Recht:

  • Auskunft über die gespeicherten personenbezogenen Daten zu verlangen,

  • die Berichtigung, Einschränkung oder Löschung der Daten zu fordern,

  • der Verarbeitung zu widersprechen,

  • die Übertragung der Daten in einem gängigen Format zu verlangen,

  • eine erteilte Einwilligung jederzeit mit Wirkung für die Zukunft zu widerrufen.

10.6. Verweis auf Datenschutzerklärung
Weitere Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten sowie zu den Rechten der Betroffenen finden Sie in der Datenschutzerklärung von Foto-Power unter:
www.foto-power.at/datenschutzerklaerung

Mit Vertragsabschluss bestätigt der Vertragspartner, die Datenschutzerklärung zur Kenntnis genommen zu haben und der darin beschriebenen Verarbeitung seiner personenbezogenen Daten zuzustimmen.

  • XI. Schlussbestimmungen

11.1 Der Vertragspartner ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung von Foto-power berechtigt, Forderungen aus diesem Vertrag an Dritte abzutreten.

11.2 Nebenabreden zum Vertrag oder zu diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) bedürfen für ihre Wirksamkeit der Schriftform. Mündliche Vereinbarungen haben keine Gültigkeit, sofern sie nicht schriftlich bestätigt werden.

11.3 Sollte eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder ergänzungsbedürftig sein oder werden, bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die Parteien verpflichten sich, die ungültige oder ergänzungsbedürftige Bestimmung durch eine wirksame Regelung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen und rechtlichen Zweck der ursprünglichen Bestimmung am nächsten kommt.

11.4 Als ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag wird das Bezirksgericht Urfahr (OÖ) vereinbart.